1. Betreuungsvertrag / Pflichten
Zwischen Allround Service Bonn – Katzenbetreuung Bonn – im Folgenden Betreuer genannt – und dem Tierhalter – im Folgenden Tierhalter genannt - wird ein Betreuungsvertrag zur Betreuung/Unterbringung einer oder mehrere Katzen(n) für einen befristeten Zeitraum im Katzenhotel abgeschlossen.
Der Betreuer verpflichtet sich, die ihm übergegebene Katze(n) art- und verhaltensgerecht unterzubringen, zu versorgen und bei der Pflege das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen einzuhalten.
Der Tierhalter erklärt vor dem Betreuer, Eigentümer der Katze(n) zu sein, die er in die Unterbringung bringt. Der Tierhalter versichert, dass seine Angaben zum Tier der Wahrheit entsprechen. Er erteilt vor Übergabe seiner Katze(n) unaufgefordert Auskunft über bekannte Erkrankungen und besondere charakterliche Eigenschaften der Katze(n).
2. Reservierung / Änderung / Verkürzung / Verlängerung
Die verbindliche Reservierung eines Betreuungsplatzes erfolgt unter Angabe des Betreuungszeitraums schriftlich, per E-Mail, SMS oder WhatsApp und bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch den Betreuer, damit die Reservierung verbindlich ist. Die in der Reservierung angegeben Tage/Daten sind für den Tierhalter und den Betreuer verbindlich. Änderungen, Verkürzungen bedürfen einer Mitteilung. Verkürzungen und Änderungen können bis 21 Tage vor Ankunftstag kostenfrei geändert werden. Spätere Änderungen und/oder frühere Abholungen werden wie gebucht abgerechnet. Verlängerungen werden, abhängig von der Verfügbarkeit von Plätzen, zusätzlich zu den gebuchten Tagen abgerechnet.
3. Aufnahme/Check-In
Die Gasttiere können am jeweiligen Aufnahmetag zu vereinbarten Uhrzeiten gebracht werden. Auch der Abholzeitpunkt wird bei der Aufnahme/Check-In abgestimmt. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten sind in der Checkliste und auf der Webseite www.katzenbetreuung-bonn.de nachzulesen.
Vor der Erstaufnahme bietet der Betreuer dem Tierhalter ausdrücklich eine Besichtigung an, bei der ein ausführliches Vorgespräch geführt wird.
Bei der Erstaufnahme des Gasttieres in das Katzenhotel wird nur dann ein persönliches Vorgespräch geführt, sofern im Vorfeld keine persönliche Besichtigung des Katzenhotels seitens des Tierhalters möglich war. Informationen zum Tier, ein Foto zur Identifikation, alle Angaben zum Halter, zum Futter und zur Futtermenge, ggf. Informationen zu Krankheiten, Medikamenten oder andere wichtige Informationen werden erfasst und in einer internen Datenbank eingetragen. Das Tier kann auf Wunsch am Aufnahmetag gewogen werden, sofern die jeweilige Katze dies zulässt.
Sollte das Gasttier bei Check-In keinen Flohschutz nachweisen können, wird dieser bei Check-In kostenpflichtig im Katzenhotel vorgenommen, das Auftragen erfolgt unter Mithilfe des Besitzers.
Der Besitzer bringt seine Katze(n) in einer intakten, ausbruchssicheren Katzenbox ins Katzenhotel.
4. Notfall / Vertreter
Der Tierhalter stellt dem Betreuer eine Telefonnummer (Mobil) und/oder eine E-Mail-Adresse zur Erreichbarkeit für den Notfall zur Verfügung. Es steht dem Tierhalter frei, zusätzlich dem Betreuer Angaben mit Telefonnummer und/oder E-Mail sowie Adresse zu einem Vertreter für den Notfall zu hinterlassen oder als Alternative zur eigenen Erreichbarkeit.
5. Unsere Gäste
In die Betreuung werden ausschließlich kastrierte/sterilisierte Katzen aufgenommen, frei von ansteckenden Krankheiten. Von der Kastration ausgenommen sind weibliche Kitten bis zum Ende des 8. Lebensmonat, männliche Kitten bis zum Beginn des 7. Lebensmonats. Die Kastration einer weiblichen Katze sollte mindestens 2 Monate vor Betreuungsbeginn erfolgt sein, die Kastration eines Katers sollte spätestens 14 Tage vor Check-In erfolgt sein.
Am Aufnahmetag bekannt unverträgliche, ansteckend erkrankte (v.a. akut in Behandlung befindliche) sowie unkastrierte und nicht gültig geimpfte Tiere werden nicht in die Betreuung aufgenommen, unabhängig von einer gültigen Reservierung. Die Kosten für den gebuchten Aufenthalt sind in dem Fall vom Tierhalter in Höhe von 80% zu bezahlen.
Katzen dürfen während des Aufenthalts kein Halsband tragen, da diese ein hohes Verletzungsrisiko darstellen.
6. Gesundheit & Eigenschaften
Der Tierhalter erteilt vor Übergabe seiner Katze(n) unaufgefordert Auskunft über bekannte, vor allem akute, ansteckende
Erkrankungen und besondere charakterliche Eigenschaften der Katze(n). Die Betreuung von Katzen mit körperlichen Behinderungen oder einer nicht ansteckenden Erkrankung wie z.B. Diabetes,
Niereninsuffizienz, Herzerkrankung, ist möglich, sofern der Katze aus tierärztlicher Sicht eine Fremdbetreuung und ein Umgebungswechsel zumutbar ist. Evtl. notwendige Tierarztbesuche während
der Betreuung wird der Betreuer gegen einen Aufwandpauschale vornehmen. Die anfallenden Tierarzt- und Behandlungskosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Der Betreuer hat das Recht am Check-In Tag die
Aufnahme eines erkrankten Tieres oder eines Tieres im Endstadium einer tödlichen Erkrankung abzulehnen.
7. Impfschutz / Impfausweis / Identifikation
Aufzunehmende Katze(n) sind gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut (optional – Pflicht für Freigangkatzen. Empfohlen
wird eine Impfung gegen den Felinen Leukose Virus (FeLV). Es besteht auch die Möglichkeit einer FIP-Impfung. Die notwendigen Impfungen für eine Unterbringung in Gruppenhaltung in einem Katzenhotel
können im Vorfeld mit dem Tierarzt abgestimmt werden.
Impfungen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen, müssen aber mindestens 21 Tage vor Beginn der Betreuung durchgeführt worden sein. Der Impfschutz muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Die Aufnahme frisch geimpfter Katzen (später als 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn) kann am Check-In-Tag abgelehnt werden. Katzen ab dem Alter von 12 Jahren mit einem zuvor durchgehenden Impfschema von jährlichen Impfungen können mit einem entsprechenden Gültigkeitsnachweis im Impfausweis (Datumsstempel der Nachimpfung oder Bescheinigung) auch mit einem 2-jährigen Impfrhythmus aufgenommen werden. Katzen, die mit mehr als einmal jährlich hintereinander mit dem Impfstoff von "Purevax RCP" geimpft wurden, haben laut Herstellerempfehlung einen Impfschutz gegen Katzenschnupfen bis zu 3 Jahren .
Kitten benötigen zusätzlicher zur Erstimmunisierung die Zweitimpfung 4 Wochen nach Erstimmunisierung, der mind. 21 Tage vor Check-In erfolgt sein muss.
Der Tierhalter übergibt dem Betreuer am Aufnahmetag den zum Gasttier zugehörigen gültigen Impfausweis, der für die Dauer der Betreuung beim Betreuer verbleibt. Die im Ausweis aufgeführten Halterdaten müssen mit dem Tierhalter übereinstimmen, der die Katze(n) angemeldet hat und übergibt. Die Daten inkl. Name der Katze, Geburtsdatum, eine vorhandene Mikrochip-Nummer oder andere Identifikationsmerkmale sollten im Tierausweis eingetragen sein, um eine Identifizierung zu ermöglichen. Die Daten aus dem Impfausweis werden im Katzenhotel erfasst und gespeichert.
Identifikation: Sofern die Katze(n) nicht über einen Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung verfügt(en) ist im Impfpass ein Foto einzukleben oder zu heften, auf dem die Katze einwandfrei zu identifizieren ist.
Bei einer fehlenden eindeutigen Identifikation (kein Transponder, Mikrochip, ohne Tatoo) liegen bei einer Verwechslung bei der Herausgabe der Katze(n) (Aushändigung einer falschen Katze) durch den Betreuer an den Abholer die Verantwortung und die entsprechenden Rechtsfolgen beim Abholer (i.d.R. der Tierhalter oder dessen Beauftragte/r).
8. Parasiten /Flohschutz / Würmer
Das/die übergebene(n) Katze(n) darf/dürfen zum Schutz der anderen Gasttiere nicht mit Würmern, Zecken, Flöhen, Läusen oder
Milben befallen sein. Eine Behandlung gegen Parasiten (Flohschutz) ist für alle Katzen (Wohnungskatzen und Freigänger) obligatorisch und muss 2-10 Tage vor Ankunft erfolgt sein und für die Dauer des
Aufenthalts wirksam sein.
Freigängerkatzen müssen vor der Unterbringung eine Wurmkur erhalten haben, sofern dies nicht regelmäßig alle 3-4 Monate erfolgt. Wohnungskatzen empfiehlt der Betreuer vor dem Aufenthalt im Katzenhotel ebenfalls eine Wurmkur. Eine Wurmkur sollte spätestens 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgt sein.
Eine Verwendung von Ungezieferhalsbändern während der Betreuung ist nicht erlaubt (Verletzungs- &
Allergierisiko).
9. Medikamente
Sofern ein Tier die Gabe von Medikamenten benötigt stellt der Tierhalter diese für den gesamten Zeitraum der Unterbringung
inkl. ausreichend Ersatz (für den Fall des Abhandenkommens) zur Verfügung und gibt alle notwendigen Medikamente zusammen mit einer detaillierten schriftlichen Behandlungsanleitung am Aufnahmetag ab.
Die Medikamente müssen mit einer Originalverpackung dem Betreuer übergeben werden. Dem Betreuer ist schriftlich mitzuteilen, welche Erkrankung vorliegt und welche Medikamentengabe mit welcher
Dosierung und in welchem Rhythmus erfolgen soll.
Die Medikamentengabe durch den Betreuer erfolgt entsprechend den schriftlich vorliegenden Vorgaben aber unter der Voraussetzung, dass die Katze(n) die Behandlung nicht aggressiv ablehnt oder verweigert, trotz aller Mühen, die der Betreuer aufwenden wird.
Subkutane Injektionen, Infusionen oder Insulingaben können durchgeführt werden. Ausgenommen ist die Verabreichung von intravenösen oder anderen Injektionen, die während der Betreuung erforderlich sein sollten. Eine entsprechende Behandlung kann während der Betreuung nur durch einen Tierarzt oder eine Tierarzthelferin erfolgen (kostenpflichtig).
Die Verabreichung von Medikamenten kann nur sichergestellt werden, wenn die Katze(n) bei der Gabe kooperiert. Daher kann der Betreuer die medikamentöse Behandlung nur bedingt sicherstellen, wird aber sein möglichst versuchen, diese regelmäßig gemäß dem ihm vorliegenden Behandlungsplan zu erfüllen. Zeitaufwändige medikamentöse Verabreichungen können kostenpflichtig sein. Dieser zeitliche Aufwand wird am Abholtag berechnet und ist vor Ort zu bezahlen.
10. Unterbringung
Die Unterbringung der Katzen erfolgt in offener Gruppenhaltung und in offenen Gruppenzimmern, die Katzen- und artgerecht eingerichtet sind und die über keine Käfige, Zwinger, Gitter oder ähnliche Abtrennungen verfügen. Die Wahl der Unterbringung obliegt dem Betreuer und richtet sich u.a. auch an den Gewohnheiten der Katze. Durch die offene Haltung werden die Tiere sich im Laufe der Aufenthaltszeit frei den für sie am geeignetesten erscheindenden Platz aussuchen. Alle Katzen können sich in der Regel frei in den Gruppenzimmern oder im gesamten Katzenhotel bewegen. Alle Räume werden täglich gründlich gereinigt und desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Dennoch kann keine Keim-/oder Virenfreiheit garantiert werden. Jedes Tier kann schon vor der Unterbringung im Katzenhotel unerkannt vom Tierhalter Darmparasiten, Giardien, Bakterien oder Viren (z.B. FHV - Felinen Herpes Virus) in sich tragen, die durch den Stress der Fremdunterbringung zum Ausbruch einer Krankheit während oder nach dem Aufenthalt im Katzenhotel führen kann. Die Belüftung der Gruppenräume erfolgt unter entsprechenden Maßnahmen zur Sicherung der Katzen vor einem Entlaufen oder einem Einklemmen in gekippten Fenstern.
Einzelunterbringung
Sollte das Verhalten oder eine Erkrankung der Katze eine zeitweise oder vollständige Einzelunterbringung notwendig machen, erklärt sich der Tierhalter mit der Durchführung dieser Maßnahme einverstanden und zur Bezahlung der daraus zusätzlich entstehenden Kosten.
11. Fütterung / Spezialfutter
Die Fütterung der Katzen erfolgt mehrmals täglich in kleineren Portionen von frischem Nass- und Trockenfutter, wobei Trockenfutter den ganzen Tag zur Verfügung gestellt wird. Es stehen die verschiedene Nass- und Trockenfuttersorten zur Verfügung. Der Tierhalter gibt den Namen und die Marke des Tierfutter seiner Katze(n) bei der Aufnahme an, das normalerweise Zuhause gefüttert wird.
Sollte(n) die Katze(n) Spezialfutter benötigen, ist dieses vom Tierhalter für den Zeitraum der Betreuung zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht mitgebracht werden sind die Kosten für das Spezialfutter vom Tierhalter zusätzlich zu den Betreuungskosten bei Abholung vor Ort zu bezahlen.
Bei abweichenden Fütterungsvorgaben durch den Tierhalter ist der Betreuer bemüht, diese im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten einzuhalten, dies kann aber nicht garantiert werden.
12. Kosten / Zahlungsmodalitäten / Stornierung (Stand 17.06.2024)
Bei Nichterscheinen (ohne vorherige schriftliche Stornierung) am vereinbarten Check-In-Tag werden 100% der Kosten für den gebuchten Gesamtzeitraum fällig, mindestens 80,00 € pro reservierter Katze.
Stornierung durch den Betreuer: Nicht vorhersehbare Gründe wie Krankheit, amtliche Verfügungen, Geschäftsaufgabe können eine Stornierung der bestehenden verbindlichen Reservierung seitens des
Betreuers erforderlich machen. Für daraus resultierende Flgen des Tierhalters kann gegen den Betreuer kein Regress, Schadensersatz- oder Haftungsanspruch geltend gemacht werden, sofern die
Stornierung durch den Betreuer nicht vorsätzlich erfolgt ist.
Folgen bei ungültigem Impfschutz: Alle Tierhalter werden vor der
verbindlichen Buchung oder durch die schriftlich zugesandte Reservierungsbestätigung über die verbindlichen Vorgaben zur Impfung gegen Katzenschnupfen informiert. Katzen, die nicht den Impfvorgaben
des Betreuers entsprechen, werden am Check-In-Tag nicht aufgenommen. Die Kosten für die verbindliche
Buchung dieser Reservierung sind vom Tierhalter vor Ort zu begleichen, auch wenn sein Tier nicht im Katzenhotel verbleiben darf, da diese Stornierung durch eine fehlerhafte Vorbereitung des
Tierhalters verursacht wurde.
Erkrankung/Verletzung:
Sollte eine Katze kurz vor dem verbindlich gebuchten Aufenthalt ansteckend erkranken, muss der Tierhalter den Betreuer an dem Tag des Befundes über die Erkrankung schriftlich (E-Mail, Whatsapp, SMS, Brief) über die Erkrankung des Tieres informieren. Eine ansteckend erkrankte Katze (und deren Partnerkatze(n)) wird/werden nicht in das Katzenhotel aufgenommen, aufgrund der Ansteckungsgefahr, Übertragung der Erreger auf die anderen Gastkatzen. Die Mitteilung über eine Erkrankung wird in seiner Rechtswirkung in eine Stornierung umgewandelt. Diese Stornierung ist ab dem 21. Tag vor Check-In kostenpflichtig (80%) der Gesamtkosten.
Sollte eine Katze trotz sorgfältiger Betreuung und bei Beachten aller gebotener Vorsichtsmaßnahmen während der Betreuungstage im Katzenhotel erkranken oder verunfallen ist der Betreuer berechtigt und verpflichtet, einen Tierarzt seiner Wahl hinzuzuziehen. Die anfallenden Tierarzt- und Behandlungskosten trägt der Tierhalter; sie werden bei Abholung der Katze(n) in Rechnung gestellt und sind direkt vor Ort in Bar oder per EC-Karte zu begleichen. Eine Aushändigung der Katze(n) erfolgt erst nach Begleichung aller Kosten. Auf Wunsch bei einem Notfall der Tierhalter oder sein Vertreter unter der im Betreuungsvertrag hinterlassenen Notfallnummer informiert, und je nach Krankheitsbild die anstehende Behandlung mit ihm abgestimmt.
Sofern eine Operation notwendig wird erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass das Tier von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers behandelt wird, falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Der Tierhalter übernimmt die entstehenden Kosten der Behandlung und des Tierarztes zusätzlich zu den vereinbarten Betreuungskosten.
Haftungsausschluss
Keine Haftung übernimmt der Betreuer:
für das Auftreten oder die Folgen jeglicher Art von Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres während oder nach dem Aufenthalt im Katzenhotel, sofern den Betreuer kein schuldhaftes Verhalten oder Vorsatz vorgeworfen werden kann.
vorzeitige Beendigung der Betreuung des Gasttieres durch den Betreuer, wenn dies durch Erkrankung oder aggressives Verhalten gegenüber den Betreuern und/oder den anderen Katzen nicht zumutbar ist und für das Gasttier keine alternative Unterbringungsmöglichkeit während des Aufenthalts besteht.
Schlussbestimmungen
Die jeweils gültigen AGB sind Bestandteil des Unterbringungs- und Betreuungsvertrages. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen mit dem jeweiligen Tierhalten bedürfen der Schriftform.
Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehende Bestimmung gilt also entsprechend für den
Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Gerichtsstand ist Bonn.
Bonn, im Juni 2024
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