Unsere Preise sind nach Wohnort/Gebieten kalkuliert, inklusive Fahrtkosten:
Gebiet | Preis pro Betreuung |
Bonn-Zentrum (Zentrum, Auerberg, Castell, Dottendorf, Endenich, Kessenich, Poppelsdorf, Nordstadt, Südstadt, Weststadt) |
23,00 € |
Bad Godesberg (Zentrum, Friesdorf, Gronau, Hochkreuz, Plittersdorf, Rüngsdorf) |
23,00 € |
Beuel (Zentrum, Geislar, Holzlar, Hoholz, Holtorf, Schwarz-Rheindorf, Vilich, Vilich Müldorf) |
23,00 € |
Stieldorf, Vinxel, Oelinghoven, Oberkassel |
23,00 € |
Oberdollendorf, Niederdollendorf |
23,00 € |
St. Augustin-Hangelar, Niederberg | 23,00 € |
Bad Godesberg (Pennenfeld, Mehlem, Schweinheim, Muffendorf, Heiderhof, Lannesdorf) |
25,00 € |
Bonn (Lannesdorf, Ippendorf (Ippendorfer Allee ab - Röttgener Str./Ferdinandstr.), Tannenbusch |
25,00 € |
St. Augustin-Ort | 25,00 € |
Neu seit 2024 - Betreuungen auch im Raum Oberpleis, Birlinghoven & Teilen von Hennef
Diese Betreuungen werden mit einem separaten Betreuungsvertrag durch meine langjährige Mitarbeiterin Inge Kowalewski durchgeführt. Sie ist eine liebevolle und sachkundige Mitarbeiterin des Katzenhotel und Inhaberin der Tierenergetik-Praxis Inge Kowalewski.
Telefonisch: 0151/22133307 (gerne auch per Whatsapp)
E-Mail: info@ingekowalewski.de
Aktuell sind in diesem Gebiet Betreuungsbesuche 1 x täglich möglich.
Gebiet | Preis pro Betreuung |
Birlinghoven | 23,00 € |
Hennef-Söven | 23,00 € |
Hennef-Geistingen | 23,00 € |
Hennef-Zentrum | 23,00 € |
Rauschendorf | 23,00 € |
Thomasberg | 23,00 € |
Oberpleis | 23,00 € |
Uthweiler | 23,00 € |
KEINE Katzenbetreuung ist in diesen Gebieten möglich:
Weitere Leistungen und Kosten
Feiertagszuschlag
+ 10,00 € je Betreuungsbesuch an gesetzlichen Feiertagen
HINWEIS für Weihnachten/Heiligabend:
2024 werden über die Weihnachtsfeiertage aus familiären Gründen keine Betreuungen übernommen.
Das betrifft
Montag, 23.12.2024 abends
Dienstag 24.12. ganztägig
Mittwoch 25.12. ganztägig
Donnerstag 26.12. morgens & mittags
Ab dem 26.12. abends sind Betreuungen wieder möglich.
Heiligabend - 24.12. - können wir aus Kapazitätsgründen in der Regel nur Aufträge für eine 1 x tägliche Katzenbetreuung (Vormittags
- Nachmittags) annehmen.
Ausnahmen: Katzen, die 2 x täglich Medikamente bekommen müssen, werden selbstverständlich auch zusätzlich am Heiligabend Abends(!) betreut!
Medikamentengabe
Gerne übernehmen wir die gewohnten Medikamentengabe inkl. Insulin spritzen und Blutzucker messen. Diese müssen in ausreichender Menge inkl. schriftlicher detaillierter Dosierungsaufstellung vom Besitzer bereit gestellt werden.
Wehrhafte, nicht kooperierenden Katzen
Mehrkatzenhaushalt
ab 4 Katzen oder 3 Katzentoiletten
+ 1,00 € jede weitere Katze
+ 0,50 € ab der 3. Katzentoiletten
Das Kennenlerngespräch:
Schlüsselabholung / -rückgabe
Schlüsselabholungen, die erst nach dem Kennenlerngespräch erfolgen können, werden mit 12,00 €* berechnet.
Die Schlüsselrückgabe ist bei Betreuungsaufträgen ab 5 Betreuungen kostenfrei. Bei weniger Betreuungen (bis 4) werden 12,00 € für die Schlüsselrückgabe berechnet.
* Diese Kosten entfallen, wenn der Schlüssel beim Kennenlerngespräch übergeben wird.
Gerne können Sie uns nach Absprache Ihren Schlüssel auch selber bringen / abholen! Selbstverständlich entfallen dann zusätzliche Kosten für die Schlüsselüber- oder rückgabe.
Für die Tierbetreuung wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die Betreuung erfolgt gegen Rechnung und ist per Überweisung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum oder bei der Schlüsselrückgabe zu bezahlen.
Es fällt keine Anzahlung oder Vorauszahlung an, den bei uns heißt es: Vertrauen gegen Vertrauen!
Die Aufwendungen für mobile Katzenbetreuungen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG abzugsfähig.
Das FG Düsseldorf hat mit aktuellem Urteil vom 12. Februar 2015 bestätigt: Tierbetreuungskosten (bei einer Versorgung in der eigenen Wohnung) werden als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und können in der Steuererklärung entsprechend berücksichtigt werden. (Az.: 15 K 1779/14 E)
Wichtig ist, dass die Rechnung des Betreuers unbar bezahlt wurde, per Überweisung.
Urteil aus 2010: Haben Sie Ihr Haustier zu Hause betreuen oder behandeln lassen, beantragen Sie dafür unbedingt eine Steueranrechnung. Das Finanzgericht Münster stimmte einem Vergleich zu und erkannte z.B. den Tierarztbesuch zu Hause als Haushaltsnahe Dienstleistung an. (Az: 6 k 3010/10 E)
Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MwSt.
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