Unsere Preise sind nach Wohnort/Gebieten kalkuliert:
1x täglich: 26,00 €
2x täglich: 52,00 €
Gültig für Betreuungen in diesen Ortsteilen:
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1x täglich: 28,00 €
2x täglich: 56,00 €
Gültig für Betreuungen in diesen Ortsteilen:
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KEINE Katzenbetreuung in diesen Ortsteilen:
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Aufschlag für Medikamentengabe:
Einfaches Verabreichen: kein Aufschlag für Tablettengaben.
Insulinspritze: 1,50 € pro Spritzen
Blutzucker Messen: 1,50 € pro Messen
Insulin spritzen, Blutzucker messen, Verabreichung von Medikamenten bei wehrhaften oder nicht kooperierenden Katzen: 5,00 € (je Betreuung inkl. Medikamente).
Aufschlag für Mehrkatzenhaushalte (>/= 4 Katzen oder ab 4 Katzentoiletten):
+ 3,00 € jede weitere Katze /+ 3,00 € ab der 4. Katzentoiletten
Aufschlag für Betreuungen an Feiertagen:
+ 10,00 € pro Betreuung
==> WICHTIGER HINWEIS für Heiligabend:
Heiligabend - 24.12. - können wir aus Kapazitätsgründen in der Regel nur Aufträge für eine 1 x tägliche Katzenbetreuung (Vormittags - Nachmittags) annehmen.
Ausnahmen: Katzen, die 2 x täglich Medikamente bekommen müssen, werden selbstverständlich auch zusätzlich am Heiligabend Abends(!) betreut!
Ihr PLUS:
Das Kennenlerngespräch:
Schlüsselabholungen
Für Schlüsselabholungen und/oder -rückgaben berechnen wir: jeweils 9,90 € *
*Gerne können Sie nach Absprache Ihren Schlüssel bringen / abholen!
Es entfallen die zusätzlichen Kosten für die Schlüsselübergabe.
Diese Kosten entfallen ebenfalls, wenn der Schlüssel beim Kennenlerngespräch übergeben wird.
Für die Tierbetreuung wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die Betreuung erfolgt gegen Rechnung und ist per Überweisung oder bei Schlüsselrückgabe mit EC-Karte zu bezahlen.
Die Aufwendungen für mobile Katzenbetreuungen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG abzugsfähig.
Das FG Düsseldorf hat mit aktuellem Urteil vom 12. Februar 2015 bestätigt: Tierbetreuungskosten (bei einer Versorgung in der eigenen Wohnung) werden als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und können in der Steuererklärung entsprechend berücksichtigt werden. (Az.: 15 K 1779/14 E)
Wichtig ist, dass die Rechnung des Betreuers unbar bezahlt wurde, per Überweisung.
Urteil aus 2010: Haben Sie Ihr Haustier zu Hause betreuen oder behandeln lassen, beantragen Sie dafür unbedingt eine Steueranrechnung. Das Finanzgericht Münster stimmte einem Vergleich zu und erkannte z.B. den Tierarztbesuch zu Hause als Haushaltsnahe Dienstleistung an. (Az: 6 k 3010/10 E)
Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.
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